Reisevertragsbedingungen

Liebe Kundin, lieber Kunde,

bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Ihrer Pauschalreise-Buchung sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese als verbindlich an. Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln, soweit wirksam vereinbart, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und INTERCONTACT Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH (im Folgenden INTERCONTACT genannt) in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a – y des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen und füllen diese aus. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle Buchungen ab dem 01.07.2018. Wir müssen Sie vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 haben wir in unseren Reiseausschreibungen, Reiseangeboten, Flyern und Anmeldeformularen bzw. auf unserer Website das dafür vorgeschriebene Formblatt hinterlegt, bzw. beigefügt.

Darüber hinaus gelten bei regulären Linienflügen mit internationalen Fluggesellschaften die jeweiligen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Diese Bedingungen stehen Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung.

Wir empfehlen jedem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- sowie einer Reisekrankenversicherung mit Übernahme der Rücktransportkosten eines Krankentransportes.

1. Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie INTERCONTACT den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an und bestätigen uns dabei zugleich die Kenntnisnahme der oben genannten, vorvertraglichen Informationen. Die Anmeldung ist schriftlich, per Fax, oder elektronisch möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder/Gruppenleiter auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Grundlage Ihrer Reiseanmeldung sind die Reiseausschreibung im Reiseprospekt, bzw. auf unserer Webseite www.intercontact-reisen.de.
Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Annahme durch INTERCONTACT zustande. INTERCONTACT wird die Annahme schnellstmöglich durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung erklären. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Pauschalreisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch die unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist nicht davon abhängig, dass Sie Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzen, oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhalten. Damit ist zwischen Ihnen und allen in Ihrer Anmeldung mit aufgeführten Reisenden und INTERCONTACT ein Pauschalreisevertrag zustande gekommen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss von INTERCONTACT vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen. INTERCONTACT ist während dieser Zeit an dieses Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage ausdrücklich schriftlich, oder stillschweigend (Anzahlung oder Zahlung des Reisepreises) die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Pauschalreisevertrag auf der Grundlage dieses Angebots zustande.
Nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung/Sicherungsschein

Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gemäß §651 r BGB iVm Art.252 EGBGB sofort fällig. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen erwartet INTERCONTACT den Geldeingang zum vereinbarten Fälligkeitsdatum. Soweit wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, sind wir bei Nichtleistung der Anzahlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über INTERCONTACT vermittelten Versicherung fällig.

Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Bitte beachten Sie unbedingt den mit Datum ausgeschriebenen Zahlungstermin für die Restzahlung auf der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Kündigung Ihrer Reise zur Folge haben. Wenn der vereinbarte Reisepreis bis zum Fälligkeitstermin nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt INTERCONTACT dies zur Kündigung des Pauschalreisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. INTERCONTACT ist dazu berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zu verlangen.

Haben Sie Ihre Reise erst 30 Tage vor Reisebeginn oder später gebucht, hat die vollständige Bezahlung sofort nach Zugang der Reisebestätigung mit Sicherungsschein zu erfolgen

Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein. Zur Absicherung Ihrer Kundengelder hat INTERCONTACT eine Insolvenzversicherung bei der R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen. Der jeweilige Sicherungsschein verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von INTERCONTACT.

3. Reiseprogramm und Reisepreis

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im INTERCONTACT Prospekt, dem INTERCONTACT Angebot, unserer Webseite, sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Die Reisepreise basieren auf den z.Zt. der Reiseausschreibung bzw. des Reiseangebotes geltenden Beförderungstarifen und Wechselkursen. Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in dem Ihnen vorliegenden Programm angegeben. Sonderwünsche können - soweit erfüllbar - gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden. Sie können die Reise individuell verlängern oder abändern. Neben den zusätzlichen Leistungen wird von INTERCONTACT  dafür ggfs. eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € pro Buchung erhoben. Ein Anspruch auf Erstattung von Teilbeträgen des Reisepreises der gebuchten Reise besteht bei individueller Abänderung nicht. Eintrittspreise in Museen, Kirchen, oder zu kulturellen Veranstaltungen wie Theater- oder Musicalaufführungen sind nicht in den Reisepreis eingeschlossen, sondern müssen vor Ort von Ihnen bezahlt werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vermerkt. Die Kosten für Nebenleistungen wie z.B. zur Besorgung von Visa gehen — sofern nicht anders angegeben — zu Ihren Lasten und werden gesondert berechnet.

4. Reiseprogrammänderung

a) vor Vertragsschluss
Die Prospektangaben sowie die Angaben des Angebotes sind für INTERCONTACT bindend, soweit sie Grundlage des Pauschalreisevertrages geworden sind. INTERCONTACT behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben bzw. der Reiseausschreibung/ des Reiseangebotes vorzunehmen, über die INTERCONTACT Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei Rundreisen/Kreuzfahrten sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten des Straßen- oder Schiffsverkehrs, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Reiseroute und/oder Fahrtzeit entscheidet allein INTERCONTACT.
Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist INTERCONTACT verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

b) nach Vertragsschluss
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, behält sich INTERCONTACT ausdrücklich vor, soweit diese Änderungen gem. §651 f Abs.2 BGB unerheblich sind. Kann INTERCONTACT die gebuchte Reise aus einem, nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung (z.B. die Streckenführung von Flügen, Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge, Änderungen der Fahr- und Flugpläne, oder der Reiseroute), oder nur unter Abweichung von einer zwischen INTERCONTACT und Ihnen gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist INTERCONTACT berechtigt, Ihnen vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung, oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Sie haben in einem solchen Fall mit Zugang unseres Änderungsangebotes binnen 7 Tagen das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Über diese Frist klären wir Sie in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf. Daher gilt die angebotene Vertragsänderung als angenommen, wenn Sie uns nicht innerhalb dieser gesetzten Frist mitteilen, dass Sie kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten möchten, oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen.

Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.

5. Rücktritt, Umbuchung, Vertragsübertragung, Namensänderung durch den Reisenden

a) Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt INTERCONTACT Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei INTERCONTACT.
Treten Sie vom Pauschalreisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann INTERCONTACT angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von INTERCONTACT berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen.

Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die INTERCONTACT im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 20 % pro Person.
Vom 59. — 30. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises.
Vom 29. — 22. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
Vom 21. — 15. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises.
Vom 14. — 7. Tag vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises.
Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.

Bei Flugtickets ohne weiteres Arrangement fallen bei Rücktritt oder Nichtantritt 100% des Ticketpreises als Stornogebühren an, Steuern und Gebühren auf das Flugticket werden erstattet.
INTERCONTACT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit INTERCONTACT nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist INTERCONTACT verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.

Abweichend von Ziffer 5.a) kann INTERCONTACT keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

b) Umbuchung
Umbuchungen sind ausgeschlossen. Als Umbuchung gilt jegliche Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, des Hotel /Kreuzfahrt /Rundreiseprogramms, oder der Beförderungsart. Sie gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.

c) Vertragsübertragung gemäß § 651e BGB:
Bis zum Reisebeginn, d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die INTERCONTACT zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. INTERCONTACT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst INTERCONTACT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, insbesondere für die Änderung der Flugtickets und Gebühren der jeweiligen Leistungsträger Diese Mehrkosten sind nur zu zahlen, wenn sie entstanden und Ihnen von INTERCONTACT  nachgewiesen sind. INTERCONTACT berechnet Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 150,- pro Person.

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen.

d) Namensänderung
Bei Reiseanmeldung muss INTERCONTACT Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mit angemeldeten Reiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch INTERCONTACT sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- pro Person gestattet. Namensänderungen bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung erhebt INTERCONTACT EUR 100,- Namensänderungsgebühr pro Person. Gegebenenfalls fallen je nach Verfügbarkeit der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise an.

6. Rücktritt und Kündigung durch INTERCONTACT

INTERCONTACT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Pauschalreisevertrag kündigen:

a) bis 31 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der INTERCONTACT Ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, die Anzahlung sofort zurückerstattet.

b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch INTERCONTACT nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. INTERCONTACT behält den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile an, die INTERCONTACT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der INTERCONTACT von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

c) verhaltensbedingt, wenn Sie Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches bei sich führen, oder dieses versuchen; ferner, wenn Sie Drogen konsumieren oder bei sich führen, bzw. Straftaten während der Reise begehen. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Vorliegens eines Versuches der vorgenannten Handlungen vor.

d) Wenn Sie unter falschen Angabe zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht haben oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC stehen.

7. Kündigung des Pauschalreisevertrages wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Wird INTERCONTACT vor Reiseantritt infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung und Erfüllung Ihres Pauschalreisevertrages gehindert, kann INTERCONTACT unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt Ihnen gegenüber erklären. INTERCONTACT zahlt dann den eingezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurück. INTERCONTACT behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

8. Gewährleistung

a) Mängelanzeige/Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so haben Sie INTERCONTACT den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Mängelanzeige schuldhaft, sind Sie nicht mehr berechtigt Ihre Rechte auf Minderung und Schadensersatz geltend zu machen

Sie haben INTERCONTACT eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die sofortige Abhilfe ist notwendig, oder wird durch INTERCONTACT verweigert. INTERCONTACT kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an INTERCONTACT richten:

INTERCONTACT Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH
In der Wässerscheid 49
53424 Remagen

Tel.: +49 (0)2642 2009-0
Fax: +49 (0)2642 2009-38

E-Mail: info@ic-gruppenreisen.de

Bitte beachten Sie, dass bei Meldungen an Ihren Reisevermittler außerhalb dessen Öffnungszeiten, eine unmittelbare Weitergabe an INTERCONTACT zur zügigen Bearbeitung Ihres Abhilfeverlangens nicht gewährleistet ist.

Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von INTERCONTACT nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen INTERCONTACT anzuerkennen.

b) Minderung des Reisepreises, §651 m BGB
Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

c) Kündigung des Pauschalreisevertrages, § 651 l BGB
Leistet INTERCONTACT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkosten der Rückbeförderung hat INTERCONTACT zu tragen. Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von INTERCONTACT betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.

d) Schadensersatz, § 651 n BGB
Verletzt INTERCONTACT schuldhaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag, so ist INTERCONTACT Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 8.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

9. Verjährung

Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651j BGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.

10. Haftung von INTERCONTACT

INTERCONTACT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von INTERCONTACT herausgegebenen Prospekten, die von INTERCONTACT Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

11. Beschränkung der Haftung

a) vertraglich
Die vertragliche Haftung von INTERCONTACT ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von INTERCONTACT herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit INTERCONTACT für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) gesetzlich
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen INTERCONTACT ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit INTERCONTACT vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

c) für Fremdleistungen
INTERCONTACT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von INTERCONTACT lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot).

12. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

INTERCONTACT steht dafür ein, Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Diese Unterrichtung kann auch Ihr Reisevermittler veranlassen (§651v Abs.1 Satz 1 BGB). Jeder Reisende (auch Kinder) aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Reisen in Europa. INTERCONTACT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende INTERCONTACT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass INTERCONTACT die Verzögerung zu vertreten hat. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch INTERCONTACT bedingt sind. Sollten Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstige Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen, aus von Ihnen zu vertretenden Gründen, nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass Sie deshalb an der Reise gehindert sind, so kann INTERCONTACT den Transport bzw. Weitertransport ohne Ausgleichspflicht verweigern und Sie mit den entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 5.a) dieser Reisebedingungen belasten. Ihnen steht in diesem Fall das Recht zu, uns nachzuweisen, dass uns ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, von Ihnen Einreisegebühren, oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung INTERCONTACT für alle Passagiere übernommen hat, so ist INTERCONTACT berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten Ihnen weiter zu belasten.

13. Versicherungen

Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversicherungen sind durch Sie selbst abzuschließen, sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen sind und in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

14. Beförderungsausschlüsse und Beschränkungen

Minderjährige (unter 18 Jahre) können nur in Begleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre) reisen. Babys unter 6 Monaten werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Schwangere, die die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, werden nicht befördert. Schwangere müssen ein ärztliches Attest über die Reisefähigkeit und den Geburtstermin vorlegen können. INTERCONTACT haftet nicht für eventuelle Schwangerschaftskomplikationen, die während der Reise auftreten.
Sämtliche Reiseangebote von INTERCONTACT sind grundsätzlich nicht barrierefrei. Gleichwohl ist INTERCONTACT bemüht im Einzelfall nach Prüfung Reisenden mit körperlichen oder medizinischen Problemen, die eine spezielle Behandlung erfordern, den Zugang zu den Reiseangeboten zu ermöglichen. Diese haben INTERCONTACT bei der Buchungsanfrage auf ihre eingeschränkte Mobilität hinzuweisen. INTERCONTACT hat das Recht, Passagiere zurückzuweisen, die nach dem Ermessen von INTERCONTACT aus geistigen oder körperlichen Gründen keine Reise antreten sollten, oder die eine Versorgung benötigen, die INTERCONTACT nicht gewährleisten kann. Jeder beeinträchtigte Reisende muss sich selbst versorgen können und die Reise mit einer Begleitperson antreten, die ihr/ihm während der Reise in allen Dingen behilflich sein kann. Rollstühle sind von den Reisenden selbst mitzubringen und sollten klein und faltbar sein.

15. Datenschutz

Sie stellen INTERCONTACT im Rahmen Ihrer Buchung personenbezogene Daten zur Verfügung, die INTERCONTACT zur Abwicklung der Reise benötigt. INTERCONTACT wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO ab. INTERCONTACT nutzt Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung Ihrer Aufträge, Anforderungen und Wünsche und ggfls. zu Zwecken der eigenen Marktforschung. Nur dann, wenn Sie INTERCONTACT zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben, nutzt INTERCONTACT diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke. INTERCONTACT weist darauf hin, dass INTERCONTACT Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und/oder E-Mail-Adresse zum gelegentlichen Versand von Informationen, z.B. Newsletter per E-Mail und/oder per Post verwendet. Die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung dieser Informationen erfolgt nur, wenn Sie die Zusendung über eine INTERCONTACT Internetseite angefordert haben. Der Verwendung Ihrer Daten für diese Zwecke können Sie jederzeit widersprechen, indem Sie den Versand der Informationen abbestellen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Buchung beteiligt sind. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung übermittelt INTERCONTACT Ihre Daten nicht an Dritte. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.intercontact-reisen.de/datenschutz.html

16. Information über Verbraucherstreitbeilegung

INTERCONTACT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass INTERCONTACT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für INTERCONTACT verpflichtend würde, informiert INTERCONTACT die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. INTERCONTACT weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

17. Gerichtsstand/Rechtswahl

Gerichtsstand für Klagen gegen INTERCONTACT ist Remagen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und INTERCONTACT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen INTERCONTACT im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung

18. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge.

Veranstalter

INTERCONTACT Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH
In der Wässerscheid 49
53424 Remagen

Tel.: +49 (0)2642 2009-0
Fax: +49 (0)2642 2009-38

E-Mail: info@ic-gruppenreisen.de

Registergericht: Amtsgericht Koblenz
Handelsregister: HRB 12374
Ust.-Idnr.: DE 149271623

Geschäftsführer
Peter Zieger
Tim Zieger

- Stand Juni 2018 -