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  Letzte Aktualisierung:
27. August 2010
 

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Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
 

Sehr geehrter Reisegast, es liegt uns sehr daran, Ihnen eine angenehme Reise zu bieten. Die Reisebedingungen und Hinweise sorgen in Ihrem und in unserem Interesse für klare Vertragsverhältnisse. Wir bitten Sie, den Reisebedingungen Aufmerksamkeit zu widmen.

1. Anmeldung, Bestätigung und Buchung

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, telefonisch oder per Fax erfolgen. Liegen Ihnen unsere Reise- und Geschäftsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung. Widersprechen Sie diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Reisevertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen. Der Anmelder haftet für sich und alle durch ihn angemeldeten Reisegäste im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen. Bitte benachrichtigen Sie uns unverzüglich, wenn Sie Ihre Reisebestätigung nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisebestätigung sofort zuschicken. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

2. Zahlung

Mit Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung durch den Reiseveranstalter bzw. Aushändigung der Bestätigung durch die Agentur wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises (bei den Busreisen) und 20% des Reisepreises (bei den Flugreisen), höchstens jedoch 250,- EUR/ Pers. fällig. Der restliche Reisepreis muss spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein. Sämtliche Zahlungen müssen direkt an InterContact Rostock entrichtet werden. InterContact hat nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ihren Sicherungsschein bekommen Sie nach der Anmeldung zusammen mit der Bestätigung.

3. Leistungen und Preis

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung laut Angebot, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind. Vor Vertragsabschluss kann Inter- Contact eine Änderung der Angebotsangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Es ist nicht auszuschließen, dass kurzfristig auf Grund der angestrebten Reiseroute eine Änderung der Übernachtung an den betroffenen Grenzen stattfinden kann. InterContact wird sich den örtlich gegebenen Möglichkeiten anpassen, die dem Reisenden kurzfristig mitgeteilt werden können. Fakultative Ausflugsmöglichkeiten sind immer erst vor Ort nach Verfügbarkeit buchbar und zu zahlen. Für diese Leistungen sowie Fremdleistungen jeglicher Art kann InterContact keine Haftung übernehmen. Bei Eigenanreise muss der Reisegast sämtliche mit der Anreise verbundene Kosten und Gebühren (z.B. Maut- und Parkgebühren) selbst tragen.

4. Sonderwünsche

Unsere Agenturen dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Der Reiseveranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht im Katalog ausgeschrieben sind (z.B. Zimmer mit Balkon oder separat stehende Betten) nach Möglichkeit zu entsprechen. Reisebüros oder Agenturen sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung des Veranstalters, z.B. über die Katalogausschreibung hinausgehende oder abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Von Abweichungen der Reiseleistung wird der Reisende durch die Buchungsstelle umgehend informiert.

6. Rücktritt des Kunden

Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, da er erst mit Zugang bei uns wirksam wird. Im Falle des Rücktritts vom Reisevertrag oder wenn der Kunde die Reise nicht antritt, können wir Entschädigungen für getroffene Reisevorkehrungen verlangen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig zu den in der Reisebestätigung bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligen Abfahrtsort befindet oder wenn die Reise wegen Fehlens von Reisedokumenten, wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten werden kann. Die pauschalisierten Rücktrittsgebühren betragen:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises (Bei Flugreisen mindestens 20% des Reisepreises.)
  • ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • ab 29. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
  • bei Nichtantritt: 100% des Reisepreises

Bei nur Flugbuchung nach den Konditionen der Fluggesellschaft plus eine Bearbeitungsgebühr.

7. Ersatzteilnehmer, Umbuchungen

Auf Ihren Wunsch nehmen wir gerne eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Dafür werden bis zum 30. Tag vor Anreise je Reiseteilnehmer 25,- EUR erhoben. Tritt eine Ersatzperson an der Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird die Namensänderung in der Regel bei einmaliger Namensänderung aus Kulanz ohne Kosten ausgeführt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt gelten, sofern sie überhaupt durchführbar sind, als Rücktritt vom Reisevertrag mit gleichzeitiger Neuanmeldung. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis (z.B. zzgl. EZ-Zuschlag) zu fordern, oder wenn möglich, die Teilnehmer anderweitig unterzubringen. Rücktrittsgebühren werden auch bei unverschuldetem Rücktritt (Krankheit, Tod, usw.) fällig. Bitte bedenken Sie, dass auch wir diese Gebühren an unsere Leistungsträger (Hotels, Fluggesellschaften usw.) zahlen müssen.

8. Reiseversicherungen

Grundsätzlich empfiehlt der Reiseveranstalter dringend den Abschluss von Rücktrittskosten-, Kranken-, Unfall- und Gepäckversicherungen. Die Reiserücktrittskosten-Versicherung ersetzt dem Reisenden in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Rücktrittskosten, wenn er aus wichtigem Grund (siehe Reiserücktrittsversicherung Vertragsbedingungen) von der Reise zurückgetreten ist. Durch Abschluss der Auslandsreisekrankenversicherung werden, je nach Versicherungsfall, die hohen Kosten im Ausland von der Versicherung gezahlt. Im Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten.

9. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

InterContact behält sich vor, eine angebotene und bestätigte Reise aus wichtigen Gründen abzusagen. Als wichtiger Grund gilt u.a. bei Busreisen das Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen pro Reise bis zu 2 Wochen vor Reiseantritt. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. InterContact hat das Recht, die Durchführung der jeweiligen Reise auch an andere Busunternehmer zu übergeben, die bei Vertragsabschluss nicht genannt oder bestätigt wurden. Bei weniger als 15 Teilnehmern behalten wir uns vor, die Reise in Kleinbussen ohne die üblichen Komfortmerkmale eines Fernreisebusses durchzuführen. Kündigung infolge Krieg, Streik, Naturkatastrophen, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung. Treten diese Fälle vor Reisebeginn auf, wird der von den Reisenden bereits bezahlte Betrag unverzüglich zurückerstattet. Sollten diese Fälle während der Reise auftreten und sollte aus diesem Grund die Reise abgebrochen werden müssen, so tragen die Rückreisekosten der Reiseveranstalter und der Kunde je zur Hälfte. Entstehende Mehraufwendungen fallen zur Lasten des Reisenden.

10. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

Der Reisegast ist verpflichtet vor der Buchung der Reise dem Veranstalter eine Gehbehinderung (insbesondere Gäste mit Gehhilfe und Rollstuhl), die vor Ort als auch bei der Busfahrt zu Problemen führen kann, mitzuteilen. Der Veranstalter prüft dann, inwieweit die gewünschte Unterkunft für den Gast geeignet ist.

Sollten Sie wieder Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind Sie verpflichtet, dem Reiseveranstalter InterContact in Rostock unverzüglich (am besten telefonisch) darüber in Kenntnis zu setzen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt es ein Reisender, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu, da hier der Veranstalter keine Möglichkeit hatte, Abhilfe zu schaffen.

Dies gilt insbesondere bei allen Angeboten mit eigener Anreise, da dort oft keine von uns autorisierte Reiseleitung vorhanden ist. Die telefonische Benachrichtigung von InterContact in Rostock muss auch dann erfolgen, wenn eine Abhilfe vor Ort nur teilweise oder überhaupt nicht zur Änderung der bemängelten Umstände beiträgt. Mängelrügen sollten nach Möglichkeit schriftlich bei der örtlichen Reiseleitung oder Hoteldirektion, sowie bei InterContact in Rostock angezeigt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung sind innerhalb von 30 Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber InterContact geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Dann ist für die Einhaltung der Frist der Posteingangsstempel maßgebend. Nach Fristablauf kann der Reisegast Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem InterContact die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften

Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Rücktritts- und Gesundheitsbestimmungen erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Nichtdeutsche Reiseteilnehmer halten zweckmäßigerweise Rückfrage bei dem dafür zuständigen Konsulat. Für die Vollständigkeit der Reisedokumente ist ausschließlich der Reisende verantwortlich. Reisegäste ohne gültige Reisedokumente sind von der Beförderung ausgeschlossen. Reisegäste die beim Grenzübertritt keine gültigen Reisedokumente vorlegen können, werden mit hohen Bußgeldern belegt, gegebenenfalls wird die Einreise verweigert. Bei verweigerter Weiterreise ist eine Rückerstattung des Reisepreises ausgeschlossen.

12. Vereinbarung nach Geltung des Montrealer Abkommens (vom 28. Mai 1999)

Folgende Luftfrachtführer kommen bei unseren Reisen zum Einsatz: MALÉV, LUFTHANSA, AIR BERLIN, EASY JET, GERMANWINGS, OLT, WIZZ AIR. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfrachtführers bei der Buchung zu unterrichten. Der Reisende vereinbart hiermit mit dem Reiseveranstalter, dass er die ihm aus dem Montrealer Abkommen zustehenden Rechte, insbesondere die Entschädigung bei Nichtbeförderung, Flugverspätungen, Überbuchungen, Annullierung von Flügen oder verspäteter Ankunft von Reisegepäck, in erster Linie gegen den ausführenden Luftfrachtführer, d.h. das den Reisenden befördernde Luftfahrtunternehmen, im eigenen Namen geltend macht. Nur falls und soweit der Reisende seinen Entschädigungsanspruch nachweislich gegen das Luftfahrtunternehmen nicht durchsetzen kann, behält er sich vor, diese Rechte auch gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen. Ein Rechtsverlust für den Reisenden ist durch diese Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit der Reisende Entschädigungsleistungen aufgrund des Montrealer Abkommens oder seiner Durchführungsverordnungen erhält, stimmt er schon jetzt zu, diese Zahlungen auf mögliche Gewährleistungsansprüche gegen den Reiseveranstalter anrechnen zu lassen.

13. Haftung des Reiseveranstalters

Wir stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für:

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hotels, usw.)
  • die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reisedienstleistungen
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- oder Leistungsträgerprospekten, auch wenn Sie diese von uns erhielten, da wir auf die Entstehung keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht prüfen können. Zudem haften wir nicht für Angaben im InterContact-Katalog zu den jeweiligen Indikationen und Kontraindikationen sowie Ausschreibungen der angebotenen Kurleistungen vor Ort, da wir diese von den jeweiligen Unterkünften und Kurverwaltungen zugearbeitet bekommen, nicht prüfen können und sie Änderungen unterliegen.

Für die auf unserem Bürogelände in Sanitz abgestellten Fahrzeuge kann keine Haftung übernommen werden.

14. Allgemeines

Bitte denken Sie bei Auslandsreisen daran, dass Sie fremde Kulturen besuchen. Umfang und Geschmack der Mahlzeiten, Bauweisen und Sitten sind landestypisch. In fremden Ländern wird auch gerade in Touristenzentren genau wie bei uns, gebaut, gelebt und gearbeitet. Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung können teilweise auftreten. Insbesondere in den Touristenzentren ist mit Lärm durch Autos, Gaststätten und Tanzlokale zu rechnen. All diese Unzulänglichkeiten können auftreten und mindern nicht den Reisepreis. Sollte eine Bestimmung des Reisevertrages ungültig sein oder werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Rostock. Aktivklagen gegen den Reisegast werden an dessen Wohnort geltend gemacht. Sollte der Reisegast seinen Wohnsitz im Ausland haben, ist Gerichtsstand für diese Klagen Rostock.

Veranstalter: InterContact Reisen GmbH, Doberaner Str. 38, 18057 Rostock
Telefon 03 81 / 377 97 12, Telefax 03 81 / 377 9721